Hier können Sie den Parkplan downloaden.
Liebe
Gröbmingerinnen und Gröbminger!
Liebe
Einpendler, Urlauber und Gäste von Gröbming!
Im Ortszentrum von Gröbming haben zahlreiche Unternehmen ihren
Firmensitz. Ob Einkaufen, Verweilen in der Gastronomie, Ärzte oder
Dienstleistungen. Dies bringt auch einen dementsprechenden Verkehr mit sich
(durchschnittlich 3.500 Fahrzeuge pro Tag), der auch ausreichend Parkflächen
benötigt.
Warum finde ich dann so oft keinen Parkplatz?
Es gibt ein klares Ergebnis: In der Kurzparkzone in der
Hauptstraße sind an manchen Tagen bis zu 30 % der Stellplätze durch Dauerparker
belegt, also durch Fahrzeuglenker, die sich nicht an die erlaubte Parkdauer von
1 ½ Stunden halten. In den wenigsten Fällen sind das Kunden und Gäste, die
länger parken. Achten Sie einmal selbst aufmerksam darauf. Sie werden die
Situation rasch erkennen.
Die Analyse hat auch gezeigt, dass „reguläre“ Parker, die sich
also an die Parkzeitbeschränkung halten, zumeist weniger als 1 Stunde, im
Schnitt etwa 40 Minuten, parken. Bei 10 Stunden Geschäftsöffnungs- und Parkzeit
parken somit auf einem Kurzparkplatz an einem Tag 10 bis 15 Fahrzeuge. Auf
einem Kurzparkplatz, der von einem Dauerparker beansprucht wird, parkt zumeist
nur 1 Fahrzeug den ganzen Tag lang. Das ist beachtlich und erklärt eigentlich
alles.
Aber auch andere Parkmissstände haben uns lange begleitet. Jeder
nur erdenklich freie Platz wurde verparkt. Autolenker kümmert es dabei wenig Gehflächen zu verstellen. Fußgänger müssen auf die Fahrbahn, da sie die am Gehsteig
abgestellten Fahrzeuge „umgehen“ müssen. Ein Spießrutenlauf. Und dabei wollten wir
unseren Kunden und Gästen ein „Flanieren“ durch das attraktive, einzigartige
Zentrum bieten. In den Straßencafés entspannen, verweilen, einfach leben.
Das sollte doch unser gemeinsames Ziel sein: Gröbming soll
noch ein attraktiveres regionaleres Zentrum im Oberen Ennstal werden und zum
Wiederkommen einladen. Natürlich muss es dafür auch ausreichend Parkplätze
geben, aber nicht auf den Gehsteigen, sondern geordnet in den Straßen in
unmittelbarer Nähe, ohne großes Suchen. Wie können wir das erreichen?
Der Gemeinderat hat entschieden, die Parkraumbewirtschaftung neu
auszurichten. So wird nicht nur die Kurzparkzone, sondern der komplette
„ruhende Verkehr“ von einer Überwachungsfirma kontrolliert und auch geahndet.
Strafen werden digital und direkt an die Bezirkshauptmannschaft Liezen
übermittelt.
Wir haben in Gröbming 426 öffentliche Parkplätze in
Zentrumsnähe. Diese Anzahl würden sich viele Gemeinden mit einer ähnlichen
Ortstruktur wie Gröbming wünschen. Halten wir uns alle an die
Kurzparkzonenregelung, tragen wir alle zu mehr Lebensqualität bei und schaffen
mehr Parkplätze durch eine häufigere Umschlagszahl für die Unternehmen im
Zentrum.
Wir alle sollten ein wenig umdenken. Habe ich eine längere
Erledigung vor, einen Arztbesuch, Friseurtermin oder feierliches Familien- oder
Firmenfeier, so parke ich gleich auf einen der Sammelparkplätze ohne
Zeiteinschränkung. Für die kurze Erledigung, einen Abholdienst, Einkauf beim
Bäcker oder Fleischer, ein kurzes Treffen beim Kaffee, freue ich mich, dank
Parkraumüberwachung, über stets freie Parkplätze in der Kurzparkzone.
Short facts:
·
Die
Kurzparkzone gilt werktags Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag
von 8 bis 12 Uhr.
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An
Feiertagen und Sonntagen gibt es keine Kurzparkzonenregelung.
·
Die erlaubte
Parkdauer beträgt weiterhin 90 Minuten
·
In der
„gebührenfreien“ Kurzparkzone stehen 75 Parkplätze zur Verfügung
·
In Summe
stehen rund um das Zentrum 351 Dauerparkplätze zur Verfügung
·
Überwachung
und Ahndung durch eine Überwachungsfirma
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Dauerparker
sollten auf den Sammelparkplätzen ohne Zeitbegrenzung unweit des Zentrums Platz
finden
·
„Gröbming-Parkuhren“
sind am Gemeindeamt/Tourismusverband erhältlich
·
Straforgane
werden digital und direkt an die Bezirkshauptmannschaft Liezen übermittelt
·
Die
Marktgemeinde hat keinen Einfluss auf die Abwicklung der Straforgane
·
„Parkzeitüberschreiter“
bzw. das Fehlen der Parkuhr werden sofort geahndet.
·
Ahndung auch
von Halte- und Parkverboten
·
Das Parken
auf Gehsteigen, vor Einfahrten oder auf Zebrastreifen wird ebenso geahndet
·
Menschen mit Behinderung, die einen Ausweis
nach § 29b StVO besitzen und ein Fahrzeug selbst lenken, dürfen in Kurzparkzonen zeitlich
unbeschränkt parken.
·
Weiterhin
stehen alle Parkflächen gebührenfrei zur Verfügung
Nicht nur für die Sicherheit
unserer Bevölkerung, sondern auch der Umwelt zu liebe gilt in unserem Ortsgebiet die
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
Leider kommt es häufig zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen,
hier appelliert der Bürgermeister die geltende Beschränkung von 30 km/h
einzuhalten.
Um für die Zukunft ein neues Verkehrskonzept zu entwickeln, werden
mithilfe unserer digitalen Geschwindigkeitsanzeigen laufend
Verkehrsauswertungen gemacht und anschließend analysiert.
Der Bahnhof von Gröbming liegt circa 10 min vom Ortszentrum entfernt und kann direkt mit der Buslinie 947 erreicht werden. Nähere Fahrplanauskünfte für Bus und Bahn erhalten Sie unter www.verbundlinie.at.
Name | Telefonnummer |
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Taxi Stocker | |
Taxi Maxi | |
Taxi und Autobus Seebacher |