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Verkehr und Infrastruktur in Gröbming

Parkraumbewirtschaftung                                           seit 01. Februar 2021

Parkplan

Hier können Sie den Parkplan downloaden.

Liebe Gröbmingerinnen und Gröbminger!
Liebe Einpendler, Urlauber und Gäste von Gröbming!

Im Ortszentrum von Gröbming haben zahlreiche Unternehmen ihren Firmensitz. Ob Einkaufen, Verweilen in der Gastronomie, Ärzte oder Dienstleistungen. Dies bringt auch einen dementsprechenden Verkehr mit sich (durchschnittlich 3.500 Fahrzeuge pro Tag), der auch ausreichend Parkflächen benötigt.

Warum finde ich dann so oft keinen Parkplatz?
Es gibt ein klares Ergebnis: In der Kurzparkzone in der Hauptstraße sind an manchen Tagen bis zu 30 % der Stellplätze durch Dauerparker belegt, also durch Fahrzeuglenker, die sich nicht an die erlaubte Parkdauer von 1 ½ Stunden halten. In den wenigsten Fällen sind das Kunden und Gäste, die länger parken. Achten Sie einmal selbst aufmerksam darauf. Sie werden die Situation rasch erkennen.

Die Analyse hat auch gezeigt, dass „reguläre“ Parker, die sich also an die Parkzeitbeschränkung halten, zumeist weniger als 1 Stunde, im Schnitt etwa 40 Minuten, parken. Bei 10 Stunden Geschäftsöffnungs- und Parkzeit parken somit auf einem Kurzparkplatz an einem Tag 10 bis 15 Fahrzeuge. Auf einem Kurzparkplatz, der von einem Dauerparker beansprucht wird, parkt zumeist nur 1 Fahrzeug den ganzen Tag lang. Das ist beachtlich und erklärt eigentlich alles.

Aber auch andere Parkmissstände haben uns lange begleitet. Jeder nur erdenklich freie Platz wurde verparkt. Autolenker kümmert es dabei wenig Gehflächen zu verstellen. Fußgänger müssen auf die Fahrbahn, da sie die am Gehsteig abgestellten Fahrzeuge „umgehen“ müssen. Ein Spießrutenlauf. Und dabei wollten wir unseren Kunden und Gästen ein „Flanieren“ durch das attraktive, einzigartige Zentrum bieten. In den Straßencafés entspannen, verweilen, einfach leben.

Das sollte doch unser gemeinsames Ziel sein: Gröbming soll noch ein attraktiveres regionaleres Zentrum im Oberen Ennstal werden und zum Wiederkommen einladen. Natürlich muss es dafür auch ausreichend Parkplätze geben, aber nicht auf den Gehsteigen, sondern geordnet in den Straßen in unmittelbarer Nähe, ohne großes Suchen. Wie können wir das erreichen?

Der Gemeinderat hat entschieden, die Parkraumbewirtschaftung neu auszurichten. So wird nicht nur die Kurzparkzone, sondern der komplette „ruhende Verkehr“ von einer Überwachungsfirma kontrolliert und auch geahndet. Strafen werden digital und direkt an die Bezirkshauptmannschaft Liezen übermittelt.

Wir haben in Gröbming 426 öffentliche Parkplätze in Zentrumsnähe. Diese Anzahl würden sich viele Gemeinden mit einer ähnlichen Ortstruktur wie Gröbming wünschen. Halten wir uns alle an die Kurzparkzonenregelung, tragen wir alle zu mehr Lebensqualität bei und schaffen mehr Parkplätze durch eine häufigere Umschlagszahl für die Unternehmen im Zentrum.

Wir alle sollten ein wenig umdenken. Habe ich eine längere Erledigung vor, einen Arztbesuch, Friseurtermin oder feierliches Familien- oder Firmenfeier, so parke ich gleich auf einen der Sammelparkplätze ohne Zeiteinschränkung. Für die kurze Erledigung, einen Abholdienst, Einkauf beim Bäcker oder Fleischer, ein kurzes Treffen beim Kaffee, freue ich mich, dank Parkraumüberwachung, über stets freie Parkplätze in der Kurzparkzone.

Short facts:

· Die Kurzparkzone gilt werktags Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr.
· An Feiertagen und Sonntagen gibt es keine Kurzparkzonenregelung.
· Die erlaubte Parkdauer beträgt weiterhin 90 Minuten
· In der „gebührenfreien“ Kurzparkzone stehen 75 Parkplätze zur Verfügung
· In Summe stehen rund um das Zentrum 351 Dauerparkplätze zur Verfügung
· Überwachung und Ahndung durch eine Überwachungsfirma
· Dauerparker sollten auf den Sammelparkplätzen ohne Zeitbegrenzung unweit des Zentrums Platz finden
· „Gröbming-Parkuhren“ sind am Gemeindeamt/Tourismusverband erhältlich
· Straforgane werden digital und direkt an die Bezirkshauptmannschaft Liezen übermittelt
· Die Marktgemeinde hat keinen Einfluss auf die Abwicklung der Straforgane
· „Parkzeitüberschreiter“ bzw. das Fehlen der Parkuhr werden sofort geahndet.
· Ahndung auch von Halte- und Parkverboten
· Das Parken auf Gehsteigen, vor Einfahrten oder auf Zebrastreifen wird ebenso geahndet
· Menschen mit Behinderung, die einen Ausweis nach § 29b StVO besitzen und ein Fahrzeug selbst lenken, dürfen in Kurzparkzonen zeitlich unbeschränkt parken.
· Weiterhin stehen alle Parkflächen gebührenfrei zur Verfügung

30er Beschränkung im Ortsgebiet

30er

Nicht nur für die Sicherheit unserer Bevölkerung, sondern auch der Umwelt zu liebe gilt in unserem Ortsgebiet die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.

Leider kommt es häufig zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, hier appelliert der Bürgermeister die geltende Beschränkung von 30 km/h einzuhalten.

Um für die Zukunft ein neues Verkehrskonzept zu entwickeln, werden mithilfe unserer digitalen Geschwindigkeitsanzeigen laufend Verkehrsauswertungen gemacht und anschließend analysiert.

Öffentlicher Verkehr

Der Bahnhof von Gröbming liegt circa 10 min vom Ortszentrum entfernt und kann direkt mit der Buslinie 947 erreicht werden. Nähere Fahrplanauskünfte für Bus und Bahn erhalten Sie unter www.verbundlinie.at. 

Taxis in und rundum Gröbming

Name

Telefonnummer

Taxi Stocker

+436649635232

Taxi Maxi

+43368722222

Taxi und Autobus Seebacher

+436644228988

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