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Förderungen und Formulare der Marktgemeinde Gröbming

Möchten Sie Ihre Rechnungen und Vorschreibungen von Gebühren und Abgaben bequem per E-Mail erhalten? Die "duale Zustellung" macht es möglich. Das Formular dafür finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at

Ökoförderungen

Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit:

  • Gesamtheizsystem
  • Richtlinien des Steirischen Umweltlandesfonds müssen eingehalten werden
  • Anlage muss in der Typenliste des Steir. Umweltlandesfond aufscheinen
  • Nachweis der Förderung durch das Land Steiermark
  • Hauptwohnsitz in der Gemeinde

Das Förderansuchen können Sie hier downloaden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich hier bitte an unser Bauamt mit der Durchwahl 17 oder 24.

Art der Förderung

Höhe

Hackschnitzelheizung

€ 500,-

Solarthermische Anlagen

€ 500,-

PV-Anlage

€ 500,-

Biomasse-Feuerungen

€ 500,-

Erdwärme (Wärmepumpen, etc.)

€ 500,-

Fernwärmeanschluss pauschal

€ 500,-

Landwirtschaftliche Förderungen

Art der Förderung

Höhe

Silofolienaktion

Die Marktgemeinde übernimmt hier die Entsorgungskosten.

Besamungskostenzuschuss

€ 17 pro Besamung

Förderungen für unsere Jüngsten

Kinderkrippe:




Familiennettoeinkommen monatlich

Beitrag der Standortgemeinde

Elternbeitrag

Gesamtkosten pro Kind

bis 1.749,-

€ 200,-

€ 185,-

€ 385,-

von 1.750,- bis 2.249,-

€ 180,-

€ 205,-

€ 385,-

von 2.250,- bis 2.749,-

€ 160,-

€ 225,-

€ 385,-

ab 2.750,-

€ 140,-

€ 245,-

€ 385,-

ab 2.750,-

€ 140,-

€ 245,-

€ 385,-

Kindergarten:

Der Kindergartenbeitrag wird sozialgestaffelt (d.h. nach Einkommen) gefördert. Diese Förderung wird jährlich vom Land Steiermark angepasst. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen hier gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Stoffwindelförderung:

Die Höhe dieser Förderung beträgt € 100,- / Kind. Ein formloser Antrag inklusive Rechnung über das "Erstausstattungspaket" ist am Gemeindeamt einzureichen.

Förderung für Führerscheinneulinge

Jugendliche, die das gesetzlich verpflichtende Fahrsicherheitstraining zu absolvieren haben, können sich im Vorhinein im Gemeindeamt einen Gutschein in Höhe von € 70 abholen. Mitzubringen ist hierfür die Anmeldebestätigung des Fahrsicherheitstrainings.

Förderung für Studenten

Die Studentenförderung in Höhe von € 150 kann immer im Nachhinein des jeweiligen Studienjahres formlos im Gemeindeamt beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • durchgehender Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gröbming
  • ordentliche/r StudentIn an einer Universität/Fachhochschule/Pädagogischen Hochschule
  • Studien(zeit)bestätigung für das vergangene Studienjahr

Förderung für Vereine

Die Vereinsförderung wird jährlich ausbezahlt und ist abhängig von der Mitgliederanzahl sowie der Jugendarbeit des Vereins.

Stodermautvignette

Jeder Haushalt mit Haupt- und auch Nebenwohnsitz in Gröbming kann im Gemeindeamt eine kostenlose Vignette für die Stoderzinken-Mautstraße beantragen. Die "Stodermautpickerl" behalten von Jahr zu Jahr ihre Gültigkeit, eine jährliche Neubeantragung ist nicht notwendig. Bei Verlust der Vignette ist eine Gebühr von € 5 zu entrichten. Gerne können Sie das Formular bereits vorab ausfüllen und mitbringen.

gesetzliche Förderungen

Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Für das Formular der bedarfsorientierten Mindestsicherung und weitere Informationen folgen Sie bitte diesen Link.

Wohnunterstützung

Für das Formular der Wohnunterstützung und weitere Informationen folgen Sie bitte diesen Link.

Heizkostenzuschuss

Die Abwicklung des Heizkostenzuschusses erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land, deshalb gibt es auch kein Formular zum Herunterladen. Um den Heizkostenzuschuss beantragen zu können kommen Sie ins Gemeindeamt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Formulare alphabetisch sortiert

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