Möchten Sie Ihre Rechnungen und Vorschreibungen von Gebühren und Abgaben bequem per E-Mail erhalten? Die "duale Zustellung" macht es möglich. Das Formular dafür finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at
Art der Förderung | Höhe |
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Silofolienaktion | Die Marktgemeinde übernimmt hier die Entsorgungskosten. |
Besamungskostenzuschuss | € 17 pro Besamung |
Kinderkrippe: | |||
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Familiennettoeinkommen monatlich | Beitrag der Standortgemeinde | Elternbeitrag | Gesamtkosten pro Kind |
bis 1.749,- | € 200,- | € 185,- | € 385,- |
von 1.750,- bis 2.249,- | € 180,- | € 205,- | € 385,- |
von 2.250,- bis 2.749,- | € 160,- | € 225,- | € 385,- |
ab 2.750,- | € 140,- | € 245,- | € 385,- |
Kindergarten:
Der Kindergartenbeitrag wird sozialgestaffelt (d.h. nach Einkommen) gefördert.
Diese Förderung wird jährlich vom Land Steiermark angepasst. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen hier gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Stoffwindelförderung:
Die Höhe dieser Förderung beträgt € 100,- / Kind. Ein formloser Antrag inklusive Rechnung über das "Erstausstattungspaket" ist am Gemeindeamt einzureichen.
Jugendliche, die das gesetzlich verpflichtende Fahrsicherheitstraining zu absolvieren haben, können sich im Vorhinein im Gemeindeamt einen Gutschein in Höhe von € 70 abholen. Mitzubringen ist hierfür die Anmeldebestätigung des Fahrsicherheitstrainings.
Die Studentenförderung in Höhe von € 150 kann immer im Nachhinein des jeweiligen Studienjahres formlos im Gemeindeamt beantragt werden.
Voraussetzungen:
Die Vereinsförderung wird jährlich ausbezahlt und ist abhängig von der Mitgliederanzahl sowie der Jugendarbeit des Vereins.
Jeder Haushalt mit Hauptwohnsitz in Gröbming kann im Gemeindeamt eine dauerhafte kostenlose Auffahrtsgenehmigung für die Stoderzinken-Mautstraße beantragen. Die Freischaltung behält von Jahr zu Jahr ihre Gültigkeit, eine jährliche Neubeantragung ist nicht notwendig. Gerne können Sie das Formular bereits vorab ausfüllen und mitbringen.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Für das Formular der bedarfsorientierten Mindestsicherung und weitere Informationen folgen Sie bitte diesen Link.
Wohnunterstützung
Für das Formular der Wohnunterstützung und weitere Informationen folgen Sie bitte diesen Link.
Heizkostenzuschuss
Die Abwicklung des Heizkostenzuschusses erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land, deshalb gibt es auch kein Formular zum Herunterladen. Um den Heizkostenzuschuss beantragen zu können kommen Sie ins Gemeindeamt. Weitere Informationen finden Sie hier.