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Amtssignatur

1. Amtssignatur - Information

Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Do­ku­ments von einem Auf­trag­ge­ber des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesen bei der elektronischen Un­ter­zeich­nung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amts­sig­na­tur versehenes elektronisches Do­ku­ment einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öf­fent­lich­en Urkunde.

2. Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

3. Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks

Prüfung der elektronischen Signatur:

Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgender Adresse geprüft werden:

www.signatur.rtr.at

Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt.
Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks: Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des voll­stän­di­gen Ausdrucks in der Behörde.

Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich
  • elektronisch per E-Mail an: mrktgmndgrbmngt
  • per FAX an: +43 3685 22150-22
  • postalisch (Original oder Kopie) an:
    Marktgemeinde Gröbming
    Hauptstraße 200
    8962 Gröbming


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