Tätigkeitsbereiche des Bauamtes der Marktgemeinde Gröbming
Baurecht - Bauverhandlungen – Baupolizei Hinweis für Bauwerber: Die Beurteilung, in welche Kategorie ein konkretes Bauvorhaben fällt oder ob eine Bebauung nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz zulässig ist, wird von der Baubehörde vorgenommen. Es empfiehlt sich daher, diesbezüglich bereits vor der Einreichung mit dem Bauamtsleiter Martin Schörkl oder Ing. Hannes Mayer in Verbindung zu treten.
Grundstücke, Grenzverhandlungen Die Marktgemeinde Gröbming besteht aus der Katastralgemeinde 67202 Gröbming mit den Ortsteilen Markt Gröbming, Winkl, Oberwinkl, Weyern, Lend, Mautdörfl, Hofmanning, Krahberg, Einöd, Ennsboden
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