Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, § 6 sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer. Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen! Inhalte sind alle Maßnahmen der Ersten Hilfe: Unfallverhütung Grundlagen der Ersten Hilfe (Rettungskette, Notruf, Lagerungen,…) Regloser Notfallpatient (stabile Seitenlage, Wiederbelebung) Akute Notfälle (Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Blutung,…) Wunden (Verbände, Verbrennungen,…) Knochen- und Gelenksverletzungen
Rotes Kreuz Gröbming
Rotes Kreuz Steiermark