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Tätigkeitsbereiche des Bauamtes der Marktgemeinde Gröbming

  • Baurecht - Bauverhandlungen – Baupolizei
    Hinweis für Bauwerber: Die Beurteilung, in welche Kategorie ein konkretes Bauvorhaben fällt oder ob eine Bebauung nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz zulässig ist, wird von der Baubehörde vorgenommen. Es empfiehlt sich daher, diesbezüglich bereits vor der Einreichung mit dem Bauamtsleiter Martin Schörkl oder Ing. Hannes Mayer in Verbindung zu treten.
  • Bauwesen - Abwicklung von Gemeindebauten (Hoch- und Tiefbau), Fertigstellungsanzeige
  • Feuerpolizei
  • Fäkalkanal und Oberflächenkanäle
  • Gemeindeobjekte - bautechnische Verwaltung
  • Grundstücke, Grenzverhandlungen
    Die Marktgemeinde Gröbming besteht aus der Katastralgemeinde 67202 Gröbming mit den Ortsteilen Markt Gröbming, Winkl, Oberwinkl, Weyern, Lend, Mautdörfl, Hofmanning, Krahberg, Einöd, Ennsboden
  • Hausnummern
  • Heizungen
  • Hochwasserschutz
  • Katastrophenhilfe
  • Landwirtschaft
  • Lärmschutzverordnung
  • Müll
  • Planungs- und Baustellenkoordination
  • Raumordnung
  • Schwimmbad
  • Straßen - straßenpolizeiliche Aufgaben
    Ansuchen um Bewilligung lt. § 90 StVO
  • Straßenbeleuchtung
  • Wassernetz
  • Wasserrecht

Mitarbeiter im Bauamt in Gröbming

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