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Information zum Heizkostenzuschuss 2025/2026

Information zum Heizkostenzuschuss 2025/2026

Seitens der Steiermärkischen Landesregierung wurde auch für die Heizperiode 2025/2026 wieder ein Heizkostenzuschuss beschlossen.
Er beträgt unabhängig von der Art der Heizungsanlage € 340,-.
Einkommensgrenzen:
• für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492, -
• für Einpersonenhaushalte € 1.661,-
• Erhöhungsbeitrag für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,-
(Berechnung Einkommen z.B. monatliche Pension mal 14 durch 12)

Antragsstellung bis 27. Februar 2026 im Sozialreferat der Marktgemeinde Gröbming, nach Vorlage des Haushaltseinkommens, der Kontonummer (IBAN) und der Heizkosten.

Achtung:
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die einen Anspruch auf „Wohnunterstützung“ haben.
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und seit 01. September 2025 an der Antragsadresse gemeldet sind.

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